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Florian Birkholz und André Mohns Dentallabor GbR
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16515 Oranienburg

Gesellschafter: Florian Birkholz, André Mohns
Steuernummer: 053/153/04220
Inhaltlich verantwortlich: Florian Birkholz

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Bilderquelle: Zirkonzahn GmbH

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AGB – Birkholz und Mohns Dentallabor GbR

1. Allgemeines

Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt (vom 1.Januar 1998, Ergänzung vom 27.01.2003 Bundesanzeiger Nr. 25 vom 06. Februar 2003, S. 2133). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

2. Preise

Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut individueller Preisliste von Zahntechnik Leipzig gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste von Zahntechnik Leipzig. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit unter Abstimmung mit dem Auftraggeber.Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall, Implantatteile u.a.), verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

3. Lieferzeit

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

4. Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Lieferschaden bei Lieferung durch unseren Botenfahrer ist sofort anzuzeigen. Bei Leihgeräten ist der Lieferant verplichtet das Leihgerät abholen zu lassen und den Versand ausreichend zu versichern. Für Transportschäden jeglicher Art von Paketen oder Päckchen sowie Briefen welche nicht durch uns in Auftrag gegeben wurde, übernimmt die Birkholz und Mohns Dentallabor GbR keine Haftung.

5. Haftung

Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen.Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6. Arbeitsunterlagen

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagensind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7. Material- und Zubehörteilstellung

Vom Auftraggeber angelieferte (Edelmetall, Zähne, Implantatteile, etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile z.B. Geschiebe, Gelenke, etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien und Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8. Zahlung

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb der in der Sammelaufstellung ausgewiesenen Zahlungsfristen. Es gilt das Datum der vollständigen Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto von Zahntechnik Leipzig. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, berechnet werden. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Birkholz und Mohns Dentallabor, hier Stadt Oranienburg / Brandenburg. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neuruppin, sofern    1. die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.   2. Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden

Stand: Oranienburg, der 01.04.2016